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Füllen Sie das Formular vollständig und genau aus. Das ist wichtig, damit die Ausgleichskasse Ihre Anmeldung bearbeiten kann. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
Möchten Sie das Formular von Hand ausfüllen? Klicken Sie auf den Button «PDF/Drucken». Die PDF-Datei können Sie ausdrucken.
Leistungen der AHV/IV, der Erwerbsersatzordnung (EO) inkl. Mutterschaftsentschädigung (MSE), Vaterschaftsentschädigung (VSE) sowie Betreuungsentschädigung (BUE), der Ergänzungsleistungen (EL), der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) und der Familienzulagen (FZ) können nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Sie werden nur an die leistungsberechtigte Person ausbezahlt. Ein Gesuch um Drittauszahlung ist nur unter bestimmten und einschränkenden Voraussetzungen möglich, z. B. aufgrund richterlicher oder vormundschaftlicher Anordnungen.
Schicken Sie das Gesuch an die zuständige AHV-Ausgleichskasse, IV-Stelle, EL-Stelle, ÜL-Durchführungsstelle oder Familienausgleichskasse. Die Adressen finden Sie unter www.ahv-iv.ch.